Urheberrecht

Ideen kann man nicht schützen, das ist bekannt. Aber man kann die Ideen so aufbereiten, dass Sie Schutz genießen. Wie das geht? Fragen Sie mich!
Ein Musikstück, ein Schriftwerk, ein Bild, eine Grafik, ein Artikel und ein Buch oder auch eine Fotografie, alles kann urheberrechtlichen Schutz genießen und tut es meist auch. Erst Recht gilt dies für Software, die Sie konzipiert und programmiert haben. Auch die Darstellung einer Internetseite kann geschützt sein. Diesen Schutz gilt es zu wahren und Verletzungen dieses Schutzes zu verfolgen. Lassen Sie es nicht zu, dass andere Ihre Werke ausbeuten.

Aktuelle Rechtsprechung

26.12.2011

BGH: Irreführung bei Angebotsschreiben der Neue Branchenbuch AG

Urteile des LG Frankfurt und OLG Frankfurt bestätigt: Angebotsschreibe...

17.11.2011

BGH-Urteil zur Haftung des Admin-C

nachfolgend die offizielle Pressemitteilung, der Voltext des Urteils l...

Kanzlei News

30.01.2012

Inkasso für diverse Abzocker: KML BCS Inkasso- & Vollstreckungsabteilung

will Angst machen, verbreitet aber nur heisse Luft

30.01.2012

EMA Verwaltungs Ltd und EMA Deutschland - Das-Branchen-Buch.info - mehr als nur dreist!

man will sich wohl vor Klagen verstecken