Ohne Arbeitnehmer kann praktisch kein Unternehmen existieren, das Arbeitsrecht ist einer der am häufigsten konsultierten Bereiche anwaltlicher Tätigkeit für ein aktives und erfolgreiches Unternehmen. Der Arbeitsvertrag ist so individuell wie die individuellen Bedürfnisse der Parteien. Ich erlebe es in der Praxis immer wieder, dass Verträge verwendet werden, die man sich aus irgendeiner frei zugänglichen Quelle besorgt hat und die fast nie die wirklichen Bedürfnisse wiedergeben. Wie bei allen anderen Verträgen aber auch, ist bereits bei Erstellung eines Vertrages vieles zu regeln, was später Diskussionen und Ärger ersparen kann.
Ich berate und vertrete natürlich auch im Rahmen des bestehenden Vertragsverhältnisses und im Rahmen dessen Kündigung und Beendigung, auch vor den Arbeitsgerichten.