mit dem genannten Versäumnisurteil wurde die WVM Werbeverlag GmbH erneut zur Rückzahlung vereinnahmter Rechnungsbeträge verurteilt. Auch muss die WVM die vorgerichtlich entstandenen Anwaltsgebühren zurückzahlen.
Die WVM hat sich weder im Rahmen der Klage auf Herausgabe der Verteilerlisten noch in der nachfolgenden Klage auf Rückzahlung der € 749,70 verteidigt. Man weiß dort offensichtlich sehr wohl, dass man nach entsprechender Rechtsverfolgung zahlen muss, freiwillig erfolgt aber nie eine Rückzahlung.