Die PMA hatte einen meiner Mandanten vor dem Amtsgericht Rosenheim verklagt. Nach meiner Klageerwiderung terminierte das Gericht und wies darauf hin, dass jedenfalls wegen einer zwischenzeitlich abgelaufenen Frist zur Stellungahme die Klage nur wenig Aussicht auf Erfolg haben dürfte. Darauf hin ist für die PMA niemand bei Gericht erschienen, die Klage wurde durch Versäumnisurteil abgewiesen. Obn Einspruch eingelegt wird bleibt abzuwarten.