17.06.2010

ein Branchenbuchverlag sieht es wohl ein....

ÖBA Medien "verzichtet" auf Forderung

auf Grund meiner Schreiben an die ÖBA Medien Verlags GmbH erklärt diese nun, zumindest in 2 Fällen:

 

"um eine außergerichtliche Streitbeilegung herbeiführen zu können, unterbreitet der Verlag - ohne Anerkennung einer Rechtspflicht - eine Verzichtserklärung auf die bestehende Werklohnforderung.


Die Parteien stellen fest, dass keine Ansprüche - bekannt oder unbekannt, vergangen oder zukünftig - mehr bestehen.


Sämtliche Ansprüche aus dem Schuldverhältnis wären somit abgegolten.


Selbstverständlich übernehmen wir Ihr Kostennote und werden diese zum Ausgleich bringen."

 

Bei so einem Erklärungsinhalt stören mich Schreibfehler dann nicht wirklich. Ich hoffe nur, dass auch wirklich eine Zahlung erfolgt so dass eine Klage wirklich entbehrlich wird.

 

In einem anderen Fall ist keine Erklärung erfolgt, die Anwaltsgebühren wurden aber kommentarlos übernommen.

 

 

Aktuelle Rechtsprechung

26.12.2011

BGH: Irreführung bei Angebotsschreiben der Neue Branchenbuch AG

Urteile des LG Frankfurt und OLG Frankfurt bestätigt: Angebotsschreibe...

17.11.2011

BGH-Urteil zur Haftung des Admin-C

nachfolgend die offizielle Pressemitteilung, der Voltext des Urteils l...

Kanzlei News

30.01.2012

Inkasso für diverse Abzocker: KML BCS Inkasso- & Vollstreckungsabteilung

will Angst machen, verbreitet aber nur heisse Luft

30.01.2012

EMA Verwaltungs Ltd und EMA Deutschland - Das-Branchen-Buch.info - mehr als nur dreist!

man will sich wohl vor Klagen verstecken