auf Grund meiner Schreiben an die ÖBA Medien Verlags GmbH erklärt diese nun, zumindest in 2 Fällen:
"um eine außergerichtliche Streitbeilegung herbeiführen zu können, unterbreitet der Verlag - ohne Anerkennung einer Rechtspflicht - eine Verzichtserklärung auf die bestehende Werklohnforderung.
Die Parteien stellen fest, dass keine Ansprüche - bekannt oder unbekannt, vergangen oder zukünftig - mehr bestehen.
Sämtliche Ansprüche aus dem Schuldverhältnis wären somit abgegolten.
Selbstverständlich übernehmen wir Ihr Kostennote und werden diese zum Ausgleich bringen."
Bei so einem Erklärungsinhalt stören mich Schreibfehler dann nicht wirklich. Ich hoffe nur, dass auch wirklich eine Zahlung erfolgt so dass eine Klage wirklich entbehrlich wird.
In einem anderen Fall ist keine Erklärung erfolgt, die Anwaltsgebühren wurden aber kommentarlos übernommen.