Ich habe für einen Mandanten negative Feststellungsklagte gegen die Neue Branchenbuch AG vor dem AG Frankfurt am Main erhoben. Die Neue Branchenbuch AG teilte mit, dass man gerne einen Vergleich abschließen möchte. Ein solcher Vergleich wurde nun auch abgeschlossen: die Neue Branchenbuch AG tritt mit sofortiger Wirkung vom Anzeigenvertrag zurück und leitet hieraus auch keine Rechte (also Forderungen) mehr her. Weiterhin übernimmt die NBAG sämtliche Kosten meines Mandanten, also sowohl die außergerichtlichen Gebühren als auch die Anwaltsgebühren für das Gerichtsverfahren und alle Gerichtskosten.
Ich vermute, dass die NBAG das nur deshalb macht, damit unter keinen Umständen ein Urteil ergeht mit dem einer solchen negativen Feststellungsklage statt gegeben wird. Ein solches (erstes?) Urteil könnte ja erhebliche Signalwirkung für eventuelle weitere Verfahren haben.