17.11.2011

Branchenbuch-Firma aus Frankfurt fürchtet wohl ein Urteil

und schließt lieber einen Vergleich ab

Ich habe für einen Mandanten negative Feststellungsklagte gegen die Neue Branchenbuch AG vor dem AG Frankfurt am Main erhoben. Die Neue Branchenbuch AG teilte mit, dass man gerne einen Vergleich abschließen möchte. Ein solcher Vergleich wurde nun auch abgeschlossen: die Neue Branchenbuch AG tritt mit sofortiger Wirkung vom Anzeigenvertrag zurück und leitet hieraus auch keine Rechte (also Forderungen) mehr her. Weiterhin übernimmt die NBAG sämtliche Kosten meines Mandanten, also sowohl die außergerichtlichen Gebühren als auch die Anwaltsgebühren für das Gerichtsverfahren und alle Gerichtskosten.

 

Ich vermute, dass die NBAG das nur deshalb macht, damit unter keinen Umständen ein Urteil ergeht mit dem einer solchen negativen Feststellungsklage statt gegeben wird. Ein solches (erstes?) Urteil könnte ja erhebliche Signalwirkung für eventuelle weitere Verfahren haben.

Aktuelle Rechtsprechung

26.12.2011

BGH: Irreführung bei Angebotsschreiben der Neue Branchenbuch AG

Urteile des LG Frankfurt und OLG Frankfurt bestätigt: Angebotsschreibe...

17.11.2011

BGH-Urteil zur Haftung des Admin-C

nachfolgend die offizielle Pressemitteilung, der Voltext des Urteils l...

Kanzlei News

29.03.2012

GIZ Gewerbeinformationszentrale GmbH - Deutsches Gewerberegister auf Kiundenfang

es wird ein sehr bekanntes Formular benutzt

29.03.2012

und täglich grüßt ein neuer Abzocker, heute: Müller Media aus Wiesbaden

und die Seite das-branchenportal.com