das Amtsgericht München hatte die Klage der Marber GmbH gegen meine Mandantschaft abgewiesen. Die Berufung der Marber GmbH blieb erfolglos. Das Landgericht München I urteilt, dass eine wirksame Vereinbarung einer Entgeltpflichtigkeit nicht vorliegt. Wörtlich führen die Entscheidungsgründe aus:
"Die Bestimmung über die Entgeltpflichtigkeit stellt sowohl inhaltlich als auch nach dem äußeren Erscheinungsbild eine ungewöhnliche Bestimmung dar, mit der der Vertragspartner des Verwenders nicht rechnen musste. Sie ist aus Sicht eines durchschnittlich informierten und verständigen Durchschnittsgewerbetreibenden objektiv ungewöhnlich und enthält einen Überraschungs- und Überrumpelungseffekt."
Nun muss die Marber GmbH nicht nur auf das erhoffte Geld verzichten, SIe muss auch die gesamten Kosten des Verfahrens übernehmen.