28.11.2011

DEPA - Datenarchiv - neue Handelsregister-Abzocke

 

ein neuer Stern am Himmel der Handelsregister-Abzocker treibt sein Unwesen. "Handelsregister Veröffentlichung 2011" steht groß auf dem Formular. Überall finden sich Hinweise auf die Verpflichtung, Gewerbeeintragungen und -anmeldungen vorzunehmen. Auch Hinweise zu Veröffentlichungen im Internet gem. § 10 HGB sind zu finden. Und (wie üblich bei solchen Firmen) steht der Hinweis, dass es sich um kein gesetzlich vorgeschriebenes Register handelt, erst ganz zum Schluß des Kleingedruckten, da wo sicher keiner mehr weiterliest. Dass es sich vor allem nicht um die Rechnung des Handelsregisters selbst handelt, obwohl das Formular genau den Eindruck erwecken will, steht nirgends.

 

Geht man auf die Website, auf der die Veröffentlichung angeblich stattfinden soll, tun sich neue Abgründe auf, dort steht:

"Diese Internetseite wurde aus juristischen Gründen gesichert

Auf dieser Internetseite werden keine Unternehmenseintragungen erscheinen. Bitte bezahlen Sie keine an Sie gestellten Rechnungen, auf denen diese Domain als zukünftiges Unternehmensregister benannt ist. Der Absender dieser Rechnung ist nicht Inhaber der Domain."

 

Und das für Euro 798,49?

Aktuelle Rechtsprechung

26.12.2011

BGH: Irreführung bei Angebotsschreiben der Neue Branchenbuch AG

Urteile des LG Frankfurt und OLG Frankfurt bestätigt: Angebotsschreibe...

17.11.2011

BGH-Urteil zur Haftung des Admin-C

nachfolgend die offizielle Pressemitteilung, der Voltext des Urteils l...

Kanzlei News

29.03.2012

GIZ Gewerbeinformationszentrale GmbH - Deutsches Gewerberegister auf Kiundenfang

es wird ein sehr bekanntes Formular benutzt

29.03.2012

und täglich grüßt ein neuer Abzocker, heute: Müller Media aus Wiesbaden

und die Seite das-branchenportal.com