ein neuer Stern am Himmel der Handelsregister-Abzocker treibt sein Unwesen. "Handelsregister Veröffentlichung 2011" steht groß auf dem Formular. Überall finden sich Hinweise auf die Verpflichtung, Gewerbeeintragungen und -anmeldungen vorzunehmen. Auch Hinweise zu Veröffentlichungen im Internet gem. § 10 HGB sind zu finden. Und (wie üblich bei solchen Firmen) steht der Hinweis, dass es sich um kein gesetzlich vorgeschriebenes Register handelt, erst ganz zum Schluß des Kleingedruckten, da wo sicher keiner mehr weiterliest. Dass es sich vor allem nicht um die Rechnung des Handelsregisters selbst handelt, obwohl das Formular genau den Eindruck erwecken will, steht nirgends.
Geht man auf die Website, auf der die Veröffentlichung angeblich stattfinden soll, tun sich neue Abgründe auf, dort steht:
Auf dieser Internetseite werden keine Unternehmenseintragungen erscheinen. Bitte bezahlen Sie keine an Sie gestellten Rechnungen, auf denen diese Domain als zukünftiges Unternehmensregister benannt ist. Der Absender dieser Rechnung ist nicht Inhaber der Domain."
Und das für Euro 798,49?