nach erfolgter Anfechtung teilt die bdp GmbH folgendes mit:
"Diese Gutschrift für unten angegebene Rechnungsnummern(n) erhalten Sie mit der Bitte um steuerliche Berücksichtigung. Aufgrund der ausbleibenden Zahlung und somit vertraglichen Erfüllung Ihrerseits treten wir von dem Auftrag mit der o.g. Kundennummer zur Eintragung unter www.gewerbeauskunft.com, ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, gleichwohl rechtsverbindlich, zurück und betrachten die Angelegenheit hiermit als endgültig erledigt."
Noch mit Schreiben vom 18.06.2010 bot die bdp GmbH an, einen Vergleich zu schließen, wonach mein Mandant nur den einjährigen Betrag bezahlen solle. Der Vergleich wurde natürlich nicht angenommen, was sich als richtig erwiesen hat.