Zwischen der Wodkamarke "ABSOLUT" und der für Bier eingetragenen Gemeinschaftsmarke "Absolut" besteht Verwechslungsgefahr. Die Begriffe sind sowohl schriftbildlich als auch klanglich äußerst ähnlich. Bundespatentgericht , Beschluss v. 03.01.2010 - Az.: 26 W (pat) 28/09
http://www.online-und-recht.de/urteile/Wodkamarke-ABSOLUT-verwechslungsfaehig-mit-Biermarke-Absolut-26-W-pat-28-09-Bundespatentgericht--20100103.html