03.01.2010

Verwechslungsgefahr

Zwischen der Wodkamarke "ABSOLUT" und der für Bier eingetragenen Gemeinschaftsmarke "Absolut" besteht Verwechslungsgefahr. Die Begriffe sind sowohl schriftbildlich als auch klanglich äußerst ähnlich. Bundespatentgericht , Beschluss v. 03.01.2010 - Az.: 26 W (pat) 28/09
http://www.online-und-recht.de/urteile/Wodkamarke-ABSOLUT-verwechslungsfaehig-mit-Biermarke-Absolut-26-W-pat-28-09-Bundespatentgericht--20100103.html

Aktuelle Rechtsprechung

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17.11.2011

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30.01.2012

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will Angst machen, verbreitet aber nur heisse Luft

30.01.2012

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