14.02.2011

Irreführungsquote bei auf Täuschung angelegter Werbung - OLG Frankfurt, 6 U 11/10

1. Wenn eine Werbung allein auf Täuschung angelegt ist, liegt ein Verstoß gegen § 5 UWG auch dann vor, wenn diese Täuschung nur gegenüber einem geringen Teil des angesprochenen Verkehrs erreicht wird. (Hauptsacheverfahren zu 6 U 242/08)

 

2. Zur Auswechslung des Streitgegenstands bei einem "TCM-Antrag" im Berufungsverfahren (Hauptsacheverfahren zu 6 U 242/08)

 

Es dürfte sich um ein Urteil gegen die "Neue Branchenbuch AG" mit Sitz in Frankfurt am Main handeln.

 

Der Volltext ist hier zu erhalten:

www.lareda.hessenrecht.hessen.de/jportal/portal/t/3ark/page/bslaredaprod.psml?action=controls.jw.PrintOrSaveDocumentContent&case=print

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