Ab September will Google die Regeln für seine Adwords-Werbung ändern wie der Spiegel berichtet.
Achtung: der EuGH hat entschieden, dass Google für etwaige Markenverletzungen nicht in Anspruch genommen werden kann. Das bedeutet aber noch lange nicht, dass geschützte Marken und geschäftliche Bezeichnungen nun von Konkurrenten als Adwords-Werbung benutzt werden dürften. Besteht durch die gebuchte Werbung die Gefahr von Verwechslungen, so kann der Werbende vom Rechteinhaber weiterhin auf Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz in Anspruch genommen werden. Der Urteil des EuGH betrifft zunächst nur Google und ist kein "Freibrief" für Werbende!