die Pressmitteilung des EuGH findet man hier:
http://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2011-09/cp110097de.pdf
das Urteil im Volltext findet man hier:
http://curia.europa.eu/jurisp/cgi-bin/form.pl?lang=DE&Submit=rechercher&numaff=C-323/09
meines Erachtens wurden duch dieses Urteil die Werbemöglichkeiten mit fremden Marken weiter erleichtert: die Verwendung eines zu Gunsten eines Wettbewerbers geschützten Begriffs ist nur dann zulässig, wenn der Werbende eine Alternative zu den Produkten des Markenrechtsinhabers anbietet, ohne diese aber nachzuahmen, die Marke nicht verwässert, verunglimpft oder in ihrer Funktion als Herkunftshinweis auf die Waren und Dienstleistungen des Wettbewerbers beeinträchtigt.