Der Volltext der Entscheidung ist hier abzurufen:
Es muss besonders darauf hingewiesen werden, dass entgegen einer Vielzahl von Spekulationen die nach Veröffentlichung der Pressemitteilung kursierten, der BGH absolut keinerlei Ausführungen dazu gemacht hat, die Abmahnkosten dürften maximal € 100,- betragen. Tatsächlich findet sich in der Entscheidung hierzu überhaupt keine Ausführung.