die lange ersehnte Entscheidung des BGH im Rechtstreit wegen des links in einem Artikel von Heise Online zur Seite von Slysoft ist da. Der wohl wichtigste Satz der Entscheidung lautet:
"Sind in einem im Internet veröffentlichten, seinem übrigen Inhalt nach dem Schutz der Presse- und Meinungsfreiheit unterfallenden Beitrag Links auf fremde Internetseiten in der Weise eingebettet, dass sie einzelne Angaben des Beitrags belegen oder diese durch zusätzliche Informationen ergänzen sollen, so werden auch diese Verweise von der Presse- und Meinungsfreiheit umfasst."
Der Volltext der Entscheidung ist hier zu finden: