Das LG Düsseldorf hatte Samsung den Vertrieb des Tab 10.1. per einstweiliger Verfügung verboten und bestätigt diese Entscheidung auch nach WIderspruch von Samsung.
Eine interessante und sicher noch viel zu dieskutierende Entscheidung. Es fällt auf, dass das Gericht nur auf geschmacksmusterrechtlichen Erwägungen entschieden hat und den ergänzenden evtl bestehenden wettbewerbsrechtlichen Schutz gar nicht mehr geprüft hat.
Samsung hat wohl Berufung eingelegt, jetzt wird das OLG Düsseldorf entscheiden müssen.